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   BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 111.89   

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BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 111.89 (https://dejure.org/1989,11399)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1989 - 9 B 111.89 (https://dejure.org/1989,11399)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1989 - 9 B 111.89 (https://dejure.org/1989,11399)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Verwertung einer Auskunft des Auswärtigen Amtes zur Feststellungen der Wahrscheinlichkeit von Diskriminierungen von Jeziden beim türkischen Militär

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 111.89
    Das insoweit Versäumte kann er in der Revisionsinstanz nicht nachholen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 111.89
    Das erfordert in der Beschwerde die substantiierte Darlegung dessen, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte, sowie ferner Ausführungen dazu, daß der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. u.a. Beschluß vom 3. November 1971 - BVerwG 1 B 68.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 84; Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23).
  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 111.89
    Das erfordert in der Beschwerde die substantiierte Darlegung dessen, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte, sowie ferner Ausführungen dazu, daß der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. u.a. Beschluß vom 3. November 1971 - BVerwG 1 B 68.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 84; Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23).
  • BVerwG, 03.11.1971 - I B 68.71

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 111.89
    Das erfordert in der Beschwerde die substantiierte Darlegung dessen, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte, sowie ferner Ausführungen dazu, daß der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. u.a. Beschluß vom 3. November 1971 - BVerwG 1 B 68.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 84; Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23).
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